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Batteriegesetz

Da Batterien und Akkus in unseren Sendungen enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, auf folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet und wiederaufladbare Batterien.

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und kann recycelt werden. Sie können die Batterien entweder nach Gebrauch an uns zurücksenden oder sie kostenlos in unmittelbarer Nähe (z. B. in Geschäften oder kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) zurückgeben.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

  • „Cd"  steht für Cadmium
  • „Hg" steht für Quecksilber.
  • „Pb" steht für Blei

Den vollständigen Gesetztestext finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz www.gesetze-im-internet.de (suche nach BattG)

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